Summ summ summ, Biene summ herum
Absurdität des Tages:
In Deutschland gibt es zu viele unnötige Gesetze und Vorschriften? Zu viel penibler Ordnungs- und Regelungswahn? Nein. Schließlich kümmern sich unsere wichtigsten Gesetzestexte wie das BGB nur um die wirklich essentiellen Rechtsfragen, ohne deren Regelung kein öffentlicher Friede denkbar wäre. So – neben der Definition der Geschäftsfähigkeit, der Verbraucherschutzklauseln in AGBs und der Regelung des Erbrechs – auch das Verfolgungsrecht bei ausgezogenen Bienenschwärmen:
§962 BGB: 1 Der Eigentümer [eines ausgezogenen Bienenschwarms] darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. 2 Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. 3 Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Seltsam nur, dass dieser Paragraph seit seinem Inkrafttreten 1900 noch nie angewendet wurde. Aber es ist nur eine Frage der Zeit bis auch mir mal ein Bienenschwarm davonfliegt und ich ihm hinterherhetzen muss, über die Blumenbeete und englischen Räsen meiner Nachbarn hinweg. Und dann werde ich den erbosten Rufen von Herrn Meier und Frau Schmitz durch ein freundliches Winken mit dem BGB antworten können. Ist das nicht wunderbar?
In Deutschland gibt es zu viele unnötige Gesetze und Vorschriften? Zu viel penibler Ordnungs- und Regelungswahn? Nein. Schließlich kümmern sich unsere wichtigsten Gesetzestexte wie das BGB nur um die wirklich essentiellen Rechtsfragen, ohne deren Regelung kein öffentlicher Friede denkbar wäre. So – neben der Definition der Geschäftsfähigkeit, der Verbraucherschutzklauseln in AGBs und der Regelung des Erbrechs – auch das Verfolgungsrecht bei ausgezogenen Bienenschwärmen:
§962 BGB: 1 Der Eigentümer [eines ausgezogenen Bienenschwarms] darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. 2 Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. 3 Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Seltsam nur, dass dieser Paragraph seit seinem Inkrafttreten 1900 noch nie angewendet wurde. Aber es ist nur eine Frage der Zeit bis auch mir mal ein Bienenschwarm davonfliegt und ich ihm hinterherhetzen muss, über die Blumenbeete und englischen Räsen meiner Nachbarn hinweg. Und dann werde ich den erbosten Rufen von Herrn Meier und Frau Schmitz durch ein freundliches Winken mit dem BGB antworten können. Ist das nicht wunderbar?
UlfsHeizung - 7. Apr, 11:13